Diese Frage wurde durch ein Artikel der ZGT beantwortet.
ZGT, 03.12.13 hat geschrieben:"Im Vertragswerk ist aber festgehalten, dass im Fall eines Verkaufes der Anteile durch den Investor der Verein das Vorkaufsrecht hat", sagt Zipfel. Der Club kann über diese Klausel verhindern, dass die Anteile an einen ungenehmen Partner weiterveräußert werden.