galli hat geschrieben:Weiss nicht, ob man gegen den Punktabzug rechtlich vorgehen kann

quelle NOFV
Unter Vorsitz von Stephan Oberholz verhandelte das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes die Vorkommnisse im Oberligaspiel Hallescher FC - Carl Zeiss Jena II vom 30.03.2008.
In diesem Spiel gab es wiederholte "Juden-Jena"-Rufe aus dem Fanblock der Halleschen Fans. Nachdem das Gericht die beiden Vereine und auch die geladenen Zeugen gehört hatte, plädierten die Vereinsvertreter des HFC und auch des FC Carl Zeiss Jena auf Freispruch.
Diesen Anträgen ist die Kammer nicht gefolgt und verurteilte den Halleschen FC wegen unsportlichen Verhaltens zu einem Abzug von 3 Punkten. Ferner muss der Verein das nächste Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Weiterhin trägt der HFC 4/5 der Verfahrenskosten.
Der FC Carl Zeiss Jena wurde wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro verurteilt und muss 1/5 der Verfahrenskosten tragen.
Gegen dieses Urteil können die Vereine entsprechend der Fristen in Berufung vor dem NOFV-Verbandsgericht gehen.
Der DFB-Kontrollausschuss kann dieses Verfahren zur weiteren Behandlung an sich ziehen.