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Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung

Verfasst: 15. Januar 2009, 21:44
von Egon Olsen
Sehr geehrter Herr Schreiber,

vielen Dank für ein einleitendes Statement, weswegen ich noch einmal nachfragen möchte. Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen das Gesetz verstößt, darf sich der DFB in seiner Auflage darüber hinwegsetzen und viel wichtiger, wird oder wurde das durch den FCC geprüft?

Um Andreas Krug seine Zusatzfrage auch noch anzuhängen. Wie wird mit den Vieselbachern umgegangen, falls diese der Aufforderung nicht nachkommen? Wer trägt die Konsequenzen?

Vielen Dank und Beste Grüße nach Antalya!

Re: Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung

Verfasst: 15. Januar 2009, 22:14
von Peter Schreiber
Habe ich bereits beantwortet. Wir gehen aber davon aus, dass die Erfurter die Auflagen umsetzen.

Re: Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung

Verfasst: 15. Januar 2009, 22:17
von FCC-EIC
Hallo herr Schreiber,

diese Annahme können sie wohl fallen lassen...in beiden großen Foren der Erfurter ist EINDEUTIG nachzulesen das die Vereinsführung des RWE dies nicht zu tun gedenkt...
Erfurter Fanprojekt schrieb:
Hallo Fans des FC RWE,

gestern (14.01.) nun wurden endlich die Modalitäten zum Verkauf der Eintrittskarten für das Derby am 14.02.2009 geklärt.

Wie ihr im anhängenden Fax vom 08.01. und per Post vom 12.01. sehen könnt, sind die Modalitäten zum Verkauf der Tickets nicht vom FC Rot-Weiß Erfurt vorgeschrieben sondern vom FC CZ Jena. Bei uns führten die Punkte 2 und 3 zu Bedenken, so dass die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich im Thüringer Landesverwaltungsamt informiert wurde und gestern (14.01.) die Rückmeldung vorlag.

In diesem Schreiben teilt die Aufsichtsbehörde mit, dass Namen und Personalausweisnummer, sowie das Anfertigen und Weiterleiten einer Namenliste den Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit des § 3 a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verletzen. Überwachung ist nicht mit Sicherheit gleichzusetzen. Vielmehr kann die erkennbare Präsenz von in ausreichender Zahl vorhandenem Sicherheitspersonal deeskalierend wirken, heißt es im Schreiben.

Der FC Rot-Weiß Erfurt wird also den Punkt 2 und 3 nicht nachkommen, aber die Karten unter dem Vergabeschlüssel des DFB verkaufen.

Re: Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung

Verfasst: 15. Januar 2009, 22:21
von Egon Olsen
Herr Schreiber,

bei allem Respekt, doch habe ich noch nichts meine Frage der Gesetzmäßigkeit betreffendes gelesen. Das der DFB diese Forderung stellte, haben Sie ja bereits gesagt, doch nicht, ob das dann Rechtens ist und viel wichtiger, ob sich der FCC mit der Rechtmäßigkeit auseinandersetzte?

Bleiben noch 2 Möglichkeiten. Ich habe es überlesen oder ich spreche Ihre Sprache nicht.

Re: Rechtmäßigkeit der Datenspeicherung

Verfasst: 15. Januar 2009, 22:30
von gus
Egon Olsen hat geschrieben:Herr Schreiber,

bei allem Respekt, doch habe ich noch nichts meine Frage der Gesetzmäßigkeit betreffendes gelesen. Das der DFB diese Forderung stellte, haben Sie ja bereits gesagt, doch nicht, ob das dann Rechtens ist und viel wichtiger, ob sich der FCC mit der Rechtmäßigkeit auseinandersetzte?

Bleiben noch 2 Möglichkeiten. Ich habe es überlesen oder ich spreche Ihre Sprache nicht.
Die Antwort würde mich auch interessieren!