Entscheidungsgewalt als GF
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Entscheidungsgewalt als GF
In der vergangenheit war die (Nicht-) Delegierung von Tätigkeiten und Entscheidungen durch den Präsidenten des Vereins ein "heißes" Thema. Deshalb meine Frage: Welche Entscheidungen können Sie als GF der GmbH ohne Rücksprache mit dem Präsidenten treffen und welche nicht? Bitte einfach an Beispielen erläutern. Danke...
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Re: Entscheidungsgewalt als GF
Als GF der GmbH bin ich im Außenverhältnis alleinvertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gibt es selbstverständlich klare Absprachen, für welche Geschäftsvorgänge der GF die Zustimmung der Gremien bedarf. Auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit sind diese Grenzen enger gefasst worden, als dies allgemein üblich ist. Diese Entscheidung der Gremien ist absolut sinnvoll und wird von mir zu 100 Prozent auch mitgetragen und gelebt. Beispiel: Bürgschaften und der Verkauf der Rasenheizung sind solch zustimmungspflichtigen Geschäfte.