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Erstrückkaufrecht der Anteile bei Beendigung des Engagements
Verfasst: 1. Dezember 2013, 16:35
von BGWP
Würde bei einer evtl. Vereinabarung dem FCC ein Erstrückkaufrecht auf die Anteile gewährt werden, wenn der strategische Partner sein Engagement beenden will?
Re: Erstrückkaufrecht der Anteile bei Beendigung des Engagem
Verfasst: 3. Dezember 2013, 15:11
von jacob
BGWP hat geschrieben:Würde bei einer evtl. Vereinabarung dem FCC ein Erstrückkaufrecht auf die Anteile gewährt werden, wenn der strategische Partner sein Engagement beenden will?
Wie soll das praktisch funktionieren ?
Wo nimmt der FCC bei Wahrung des Vorverkaufsrecht das Geld her ?
Re: Erstrückkaufrecht der Anteile bei Beendigung des Engagem
Verfasst: 3. Dezember 2013, 16:02
von m-hk
jacob hat geschrieben:BGWP hat geschrieben:Würde bei einer evtl. Vereinabarung dem FCC ein Erstrückkaufrecht auf die Anteile gewährt werden, wenn der strategische Partner sein Engagement beenden will?
Wie soll das praktisch funktionieren ?
Wo nimmt der FCC bei Wahrung des Vorverkaufsrecht das Geld her ?
von einer bank ? sparkasse ? investor ? mäzen ?
es soll sogar vereine geben die gewinne erzielen

Re: Erstrückkaufrecht der Anteile bei Beendigung des Engagem
Verfasst: 3. Dezember 2013, 16:55
von Huber
Dazu würde mich folgende Frage interessieren: Hat der FCC das Erstrückkaufrecht für 2 Millionen Euro oder wodurch wird der Wert der Anteile dann berechnet?
Re: Erstrückkaufrecht der Anteile bei Beendigung des Engagem
Verfasst: 3. Dezember 2013, 16:56
von FCC FAN Franken
Ist es angedacht, bei Gesundung und positiver wirtschaftlicher Entwicklung des Vereins, die Anteile zurück- oder teilweise zurückzukaufen?
Gibt es die Möglichkeit Anteile auch nur teilweise zurückzukaufen?