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Mitspracherecht des Investors

Verfasst: 2. Dezember 2013, 11:47
von Huber
Sehr geehrte Damen und Herren,

machen wir uns nichts vor. Auch wenn in der Presse breitgetreten wird, dass der FCC die Mehrheit an der GmbH auch weiterhin halten wird, so wird kein Mensch auf dieser Welt für 49% 2 Millionen ausgeben, wenn er keinerlei Mitspracherecht im Verein hat. Meine Frage: Wie weit gehen die späteren Kompetenzen eines Investors, dessen Anteile an der Fussballspielbetriebs GmbH 49% betragen? Was passiert, wenn der Investor mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist?

Re: Mitspracherecht des Investors

Verfasst: 4. Dezember 2013, 21:13
von Rainer Zipfel
Hallo Huber,
ja, wer Geld gibt, möchte auch Verantwortung dafür übernehmen, was damit geschieht. Das ist auch absolut in Ordnung. Und das ist bei einem Investor nicht anders, als bei einem Großsponsor, der einen Vertreter in einem Gremium hat oder bei einem Gläubiger, der dem Verein mal mit Darlehen aushalf. Das ist also völlig ok. Die Frage ist nur, wie weit die Einflussnahme geht. Und die ist klar mit der 50+1-Regel definiert.
LG
Rainer Zipfel