Art der Entscheidungsfindung | Mitgliederbefragung

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NotForSale
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Art der Entscheidungsfindung | Mitgliederbefragung

Beitrag von NotForSale »

Anfang des Jahres hatte unser FCC 3.386 Mitglieder, auf der jährlichen MV ist nur ein geringer Prozentsatz davon vertreten bzw möchte oder kann dort anwesend sein. Warum wird bei einer solch wichtigen Entscheidung der Club nicht seinen Anspruch als Mitgliederverein gerecht und stellt das Votum auf eine breite Basis? Will heißen, warum führt man keine Mitgliederbefragung zur Entscheidungsfindung durch?
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Jens
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Re: Art der Entscheidungsfindung | Mitgliederbefragung

Beitrag von Jens »

Ergänzend hierzu möchte ich anfügen, dass es sicher etlichen auswärtigen Mitgliedern (und nicht nur diesen) ähnlich wie mir gehen wird, dass man sich auf den ursprünglichen Termin eingerichtet hat, nun aber aufgrund der kurzfristigen Verschiebung nicht an der MV teilnehmen kann.
Welche Überlegungen gibt es, eine Rückmeldung einer breiteren Basis zu bekommen (Möglichkeit der Erteilung von Vollmachten? Abstimmungsmöglichkeit über "Briefwahl"? ...)?
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Rainer Zipfel
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Re: Art der Entscheidungsfindung | Mitgliederbefragung

Beitrag von Rainer Zipfel »

Hallo NotForSale,
ich verstehe, dass gerade die, die auf der MV nicht sein können, eben diese Frage stellen. Es geht allerdings nicht darum, ob man dies will oder nicht will, sondern es geht darum, was uns die Satzung vorgibt. Die Satzung, die wir uns gegeben haben, sieht eine solche Abstimmung per Post nicht vor. Aus meiner ganz persönlichen Sicht auch mit gutem Grund – eine Entscheidung über ein solch wichtiges Thema bedarf auch einer persönlichen Aussprache. Genau dafür ist ja auch eine Mitgliederversammlung da. Würden wir jetzt nach einem anderen, nicht satzungsgemäßen Verfahren greifen, wäre die Abstimmung schlicht „ungültig“.
LG
Rainer Zipfel
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frank
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Re: Art der Entscheidungsfindung | Mitgliederbefragung

Beitrag von frank »

Rainer Zipfel hat geschrieben:Hallo NotForSale,
ich verstehe, dass gerade die, die auf der MV nicht sein können, eben diese Frage stellen. Es geht allerdings nicht darum, ob man dies will oder nicht will, sondern es geht darum, was uns die Satzung vorgibt. Die Satzung, die wir uns gegeben haben, sieht eine solche Abstimmung per Post nicht vor. Aus meiner ganz persönlichen Sicht auch mit gutem Grund – eine Entscheidung über ein solch wichtiges Thema bedarf auch einer persönlichen Aussprache. Genau dafür ist ja auch eine Mitgliederversammlung da. Würden wir jetzt nach einem anderen, nicht satzungsgemäßen Verfahren greifen, wäre die Abstimmung schlicht „ungültig“.
LG
Rainer Zipfel

lieber rainer zipfel,

die satzung gibt auch vor, dass die ladung mindestens zwei wochen vor der mv dem vereinsmitglied zugegangen sein muss. das hat der verein auch nicht eingehalten, meine einladung kam diesen montag zum beispiel an. wenn der verein tatsächlich wollte, dass möglichst viele vereinsmitglieder auch tatsächlich teilnehmen und abstimmen können, dann hätte er nach wie vor die möglichkeit, hier nicht alles in einer hauruckaktion durchzuziehen, sondern den mitgliedern die gelegenheit zu geben, alles in ruhe abzuwägen und vor allem durch langfristige planung die teilnahme abzusichern indem irgendwann im januar ne außerordentliche mv stattfinden würde. weswegen das jetzt noch übers knie gebrochen werden muss, erschließt sich mir nicht. gibt es da gründe?
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