Verbandsgericht kippt Urteil des TFV-Schiedsgerichtes und weist Beschwerde von Wacker Nordhausen zurück
Wörtlich heißt es in der offiziellen Mitteilung des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV):
In einer Verhandlung beim Verbandsgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) ging es am heutigen späten Dienstagnachmittag (09.05.23) im Erfurter „Haus des Sports“ um die Berufung des Präsidiums des TFV gegen die Entscheidung des Sportgerichts vom 25.04.23. Danach verkündete der Vorsitzende des Verbandsgerichts dieses Urteil: „ Das Urteil des Sportgerichts wird aufgehoben und die Beschwerde des FSV Wacker 90 Nordhausen zurückgewiesen. Die Verfahrenskosten trägt der FSV Wacker 90 Nordhausen."
Grund war ein Formfehler des FSV Wacker 90.
Das bedeutet im Klartext, dass das diesjährige Pokalfinale zwischen dem FC Carl Zeiss und dem FSV Wacker 90, so wie vom TFV-Präsidium beschlossen, am 3. Juni um 12.15 Uhr im Ernst-Abbe-Sportfeld stattfindet.
Verbandsgericht entscheidet: Endspiel um Thüringen Pokal in Jena
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Verbandsgericht entscheidet: Endspiel um Thüringen Pokal in Jena
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