Verwaltungsgericht Gera stoppt Auflagenbescheid der Stadt Jena
Verfasst: 28. August 2026, 11:52
Gericht kippt Zuschauerbeschränkung bei Risikospielen: Mehr Fans in Südkurve zugelassen
Nachfolgend findet Ihr eine Einordnung des Gerichtsentscheids und Entgegnung zur Bewertung der Stadt Jena
Die Stadt Jena stellt ihre Niederlage als „rechtliche Klärung" zu ihren eigenen Gunsten dar – eine Deutung, die der Beschluss nicht hergibt. Das Verwaltungsgericht Gera hat dem Widerspruch gegen die zentralen Auflagen aufschiebende Wirkung zuerkannt: Die Auflagen müssen vorerst nicht befolgt werden. Zusätzlich hat das Gericht die im Änderungsbescheid vom 17. August 2026 angedrohten Zwangsgelder gekippt – der Bescheid ist sowohl formell als auch inhaltlich rechtswidrig.
Die Gründe der Entscheidung
Die Stadt hat den Verein vor Erlass der belastenden Auflagen nicht angehört, obwohl dafür keinerlei Eile bestand - damals wie heute. Wenn die Stadt nun ankündigt, den Verein künftig „förmlich anhören" zu wollen, ist das schlicht die Ankündigung, das Gesetz einzuhalten.
Mehrere Auflagen – zur Stadionbegehung, zu den Fanbereichen sowie größtenteils zu den Gästeblöcken P und Q – waren zudem gar keine echten Regelungen, sondern bloße Verfahrenshinweise und Ankündigungen. Dennoch hat sie die Stadt wie bindende Anordnungen erlassen, was rechtswidrig ist.
Gleiches gilt für die seit Jahren von der Stadt Jena verteidigte Kapazitätsgrenze von maximal 800 Fans bei Risiko-Spielen („Rot-Spielen“) in der Südkurve: Sie beruht auf keiner rechnerischen Herleitung, sondern kam informell zustande. Dass der Verein sie in der Vergangenheit nicht juristisch beanstandet hat, macht sie damit längst nicht verbindlich. Auch die Gefahrenprognose der Stadt stützte sich vor allem auf zurückliegende Vorfälle und blendete veränderte Rahmenbedingungen aus. Der oft bemühte „Kompromiss, der über Jahre gehalten hat" (Jenas Sicherheitsbürgermeister Benjamin Koppe in der OTZ vom 27. August) war damit rechtlich, was er tatsächlich war: eine Zahl ohne Grundlage.
Die Stadt hat lediglich pauschal erklärt, ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt zu haben – ohne erkennbar zu berücksichtigen, was für den Verein sprach: die baulichen und sicherheitstechnischen Veränderungen im Stadion sowie die unterschiedlichen Verläufe der einzelnen Risikospiele. Auch die pauschale Einstufung von fünf Heimspielen als Risikospiele wurde dieser notwendigen Differenzierung nicht gerecht.
Zur Behauptung, der Verein habe „selbst erklärt, dass es keinen Anspruch auf einen bestimmten Block gibt"
Diese Aussage war kein Zugeständnis, sondern ein zentrales Argument des Vereins gegen die Stadt: Es gibt keine verbindliche Zusage, keinen Vertrag und keine sonstige rechtlich bindende Vereinbarung über eine Kapazität von 800 Personen – deshalb wurde die Zahl 800 überhaupt erst genannt. Die Stadt kann nicht beides zugleich behaupten: dass es nie eine bindende Absprache gab, aber der Verein dennoch einen jahrelangen „Grundkonsens" gebrochen habe.
Auch die Schlussfolgerung des Bürgermeisters trägt nicht. Eine Verlegung der aktiven Fanszene mag laut Gericht ein milderes Mittel sein – geprüft hat die Stadt das aber nie. Sie brachte diese Möglichkeit erst im Gerichtsverfahren vor, nachdem sie im ursprünglichen Bescheid gar keine Rolle gespielt hatte. Dass es ein milderes Mittel gibt, ist damit ein Versäumnis der Stadt, keine nachträgliche Rechtfertigung – und es unterliegt derselben Anforderung, an der schon der bisherige Bescheid gescheitert ist: einer dokumentierten, einzelfallbezogenen und faktenbasierten Gefahrenprognose nach vorheriger Anhörung. Würde die Stadt die willkürliche Zahl 800 einfach durch eine Verlegung ersetzen, wäre das ebenso unzulässig.
Fazit
Das Gericht bestätigt die Sicherheitsauflagen der Stadt nicht – im Gegenteil: Es beanstandet sie in Verfahren, Form, Tatsachengrundlage und Ermessen. Plant die Stadt Jena Auflagen für kommende Risikospiele, erwartet der Verein eine ordnungsgemäße Anhörung, eine nachvollziehbar begründete Gefahrenprognose und Auflagen, die nicht länger auf Zahlen beruhen, die niemand erklären kann. Zu einer sachlich geführten Zusammenarbeit ist der Verein selbstverständlich weiter bereit.
Nachfolgend findet Ihr eine Einordnung des Gerichtsentscheids und Entgegnung zur Bewertung der Stadt Jena
Die Stadt Jena stellt ihre Niederlage als „rechtliche Klärung" zu ihren eigenen Gunsten dar – eine Deutung, die der Beschluss nicht hergibt. Das Verwaltungsgericht Gera hat dem Widerspruch gegen die zentralen Auflagen aufschiebende Wirkung zuerkannt: Die Auflagen müssen vorerst nicht befolgt werden. Zusätzlich hat das Gericht die im Änderungsbescheid vom 17. August 2026 angedrohten Zwangsgelder gekippt – der Bescheid ist sowohl formell als auch inhaltlich rechtswidrig.
Die Gründe der Entscheidung
Die Stadt hat den Verein vor Erlass der belastenden Auflagen nicht angehört, obwohl dafür keinerlei Eile bestand - damals wie heute. Wenn die Stadt nun ankündigt, den Verein künftig „förmlich anhören" zu wollen, ist das schlicht die Ankündigung, das Gesetz einzuhalten.
Mehrere Auflagen – zur Stadionbegehung, zu den Fanbereichen sowie größtenteils zu den Gästeblöcken P und Q – waren zudem gar keine echten Regelungen, sondern bloße Verfahrenshinweise und Ankündigungen. Dennoch hat sie die Stadt wie bindende Anordnungen erlassen, was rechtswidrig ist.
Gleiches gilt für die seit Jahren von der Stadt Jena verteidigte Kapazitätsgrenze von maximal 800 Fans bei Risiko-Spielen („Rot-Spielen“) in der Südkurve: Sie beruht auf keiner rechnerischen Herleitung, sondern kam informell zustande. Dass der Verein sie in der Vergangenheit nicht juristisch beanstandet hat, macht sie damit längst nicht verbindlich. Auch die Gefahrenprognose der Stadt stützte sich vor allem auf zurückliegende Vorfälle und blendete veränderte Rahmenbedingungen aus. Der oft bemühte „Kompromiss, der über Jahre gehalten hat" (Jenas Sicherheitsbürgermeister Benjamin Koppe in der OTZ vom 27. August) war damit rechtlich, was er tatsächlich war: eine Zahl ohne Grundlage.
Die Stadt hat lediglich pauschal erklärt, ihr Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt zu haben – ohne erkennbar zu berücksichtigen, was für den Verein sprach: die baulichen und sicherheitstechnischen Veränderungen im Stadion sowie die unterschiedlichen Verläufe der einzelnen Risikospiele. Auch die pauschale Einstufung von fünf Heimspielen als Risikospiele wurde dieser notwendigen Differenzierung nicht gerecht.
Zur Behauptung, der Verein habe „selbst erklärt, dass es keinen Anspruch auf einen bestimmten Block gibt"
Diese Aussage war kein Zugeständnis, sondern ein zentrales Argument des Vereins gegen die Stadt: Es gibt keine verbindliche Zusage, keinen Vertrag und keine sonstige rechtlich bindende Vereinbarung über eine Kapazität von 800 Personen – deshalb wurde die Zahl 800 überhaupt erst genannt. Die Stadt kann nicht beides zugleich behaupten: dass es nie eine bindende Absprache gab, aber der Verein dennoch einen jahrelangen „Grundkonsens" gebrochen habe.
Auch die Schlussfolgerung des Bürgermeisters trägt nicht. Eine Verlegung der aktiven Fanszene mag laut Gericht ein milderes Mittel sein – geprüft hat die Stadt das aber nie. Sie brachte diese Möglichkeit erst im Gerichtsverfahren vor, nachdem sie im ursprünglichen Bescheid gar keine Rolle gespielt hatte. Dass es ein milderes Mittel gibt, ist damit ein Versäumnis der Stadt, keine nachträgliche Rechtfertigung – und es unterliegt derselben Anforderung, an der schon der bisherige Bescheid gescheitert ist: einer dokumentierten, einzelfallbezogenen und faktenbasierten Gefahrenprognose nach vorheriger Anhörung. Würde die Stadt die willkürliche Zahl 800 einfach durch eine Verlegung ersetzen, wäre das ebenso unzulässig.
Fazit
Das Gericht bestätigt die Sicherheitsauflagen der Stadt nicht – im Gegenteil: Es beanstandet sie in Verfahren, Form, Tatsachengrundlage und Ermessen. Plant die Stadt Jena Auflagen für kommende Risikospiele, erwartet der Verein eine ordnungsgemäße Anhörung, eine nachvollziehbar begründete Gefahrenprognose und Auflagen, die nicht länger auf Zahlen beruhen, die niemand erklären kann. Zu einer sachlich geführten Zusammenarbeit ist der Verein selbstverständlich weiter bereit.