zusammenstellung des kaders; anstehende prozesse
Verfasst: 16. September 2008, 21:07
@ c.linke
1.inwiefern sehen sie sich hinsichtlich der zusammenstellung des aktuellen kaders selbst als sportlicher direktor in der verantwortung?
2. sind sie noch immer der ansicht, der kader genüge insbesondere hinsichtlich der bisherigen abwehrleistungen den anforderungen der dritten liga?
3. sind nicht die regelmäßig auftretenden von der sportlichen leitung so häufig bemühten "individuellen fehler im abwehrbereich" der deutlichste aller fingerzeige für fehlende qualitäten der spieler?
4.waren sie frei von fehlern in der beurteilung der qualtät des Kaders und der stärke der drittligamannschaften? Wenn nein, wo lagen ihre fehleinschätzungen?
@ p.schreiber
1. für wann ist im kündigungsschutzprozess des ehemaligen gf die obligatorische güteverhandlung vor dem arbg terminiert und wann steht der prozess hinsichtlich der rückzahlung des sportweltdarlehens an. können sie sagen, ob im darlehensvertrag ein abtretungsverbot oder ein zustimmungsvorbehalt des schuldners hinsichtlich der abtretung vereinbart wurde? Wer ist eigentlich klägerin und vermeintliche inhaberin der darlehensforderung. geht es dabei lediglich um rückzahlung des gewährten darlehens oder ist die rückübertragung der vermarktungsrechte auch gegenstand des rechtsstreits.
2. wer wird ihr vize im präsidium
danke
1.inwiefern sehen sie sich hinsichtlich der zusammenstellung des aktuellen kaders selbst als sportlicher direktor in der verantwortung?
2. sind sie noch immer der ansicht, der kader genüge insbesondere hinsichtlich der bisherigen abwehrleistungen den anforderungen der dritten liga?
3. sind nicht die regelmäßig auftretenden von der sportlichen leitung so häufig bemühten "individuellen fehler im abwehrbereich" der deutlichste aller fingerzeige für fehlende qualitäten der spieler?
4.waren sie frei von fehlern in der beurteilung der qualtät des Kaders und der stärke der drittligamannschaften? Wenn nein, wo lagen ihre fehleinschätzungen?
@ p.schreiber
1. für wann ist im kündigungsschutzprozess des ehemaligen gf die obligatorische güteverhandlung vor dem arbg terminiert und wann steht der prozess hinsichtlich der rückzahlung des sportweltdarlehens an. können sie sagen, ob im darlehensvertrag ein abtretungsverbot oder ein zustimmungsvorbehalt des schuldners hinsichtlich der abtretung vereinbart wurde? Wer ist eigentlich klägerin und vermeintliche inhaberin der darlehensforderung. geht es dabei lediglich um rückzahlung des gewährten darlehens oder ist die rückübertragung der vermarktungsrechte auch gegenstand des rechtsstreits.
2. wer wird ihr vize im präsidium
danke